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DAMM und RIEDEL FAHRZEUGTECHNIK
Inhaber Jan Riedel
Birkenweiher Str. 12a
63505 Langenselbold
Rechtsform
Einzelunternehmen - gesetzlich vertreten durch Jan Riedel
Steuernummer
Ust.ID-Nummer: DE341892179
Fotografie
Studio-Seikel / Hanau www.studio-seikel.com
Fotografie
Damm-Fahrzeugtechnik und Privat
Webdesign
HILFREICH & EDEL / Hanau www.hilfreich-edel.de
Texte
Thomas Damm
Preise
*Alle genannten Preise und Kosten verstehen sich inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (MwSt.).
Verantwortungsbereich
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Abgrenzung
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Haftung
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sind als solche eingetragen und Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers.
Datenschutzerklärung
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Damm und RIEDEL Fahrzeugtechnik
Jan Riedel
Birkenweiher Str. 12a
63505 Langenselbold
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Einzelheiten zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de.
Auftragsverarbeitung
Zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben haben wir mit Google einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Demografische Merkmale bei Google Analytics
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Quelle: Datenschutz-Konfigurator von mein-datenschutzbeauftragter.de
Unsere AGBs
Damm – Fahrzeugtechnik Inh. Thomas Damm
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
Meine Angebote erfolgen stets freibleibend. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichungen von den nachstehenden Bedingungen sowie Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für mich nur dann gültig, wenn sie von mir schriftlich bestätigt worden sind. Aufträge oder Bestellungen werden erst durch meine schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
§ 2 Geltungsbereich
1.) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2.) Begriffbestimmungen
a) Verbraucher i. Süd. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer i.S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
c) Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3.)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei meiner Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich durch mich zugestimmt.
§ 3 Angebot und Vertragsschluß
1.)Meine Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im
Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot
gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technischen Daten können sich ändern. Vertragsabschlüsse kommen erst durch meine schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung zustande. Die Preise gelten für 1 Monat ab Datum der Auftragsbestätigung/Rechnung. Bei allen Preisangaben ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer zu beachten. Sind längere Lieferfristen vereinbart, so werden meine am Liefertag gültigen Preise verrechnet.
2.)Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ich bin berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei mir anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3.)Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem, schriftlichen oder telefonischem Wege, werde ich den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Ansonsten gilt als Annahmebestätigung der Beginn der Bearbeitung der Bestellung, ohne dass hierüber eine gesonderte Mitteilung erforderlich ist.
4.)Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch meine Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von mir zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit meinem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die etwaig bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
5.) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Angabe von Terminen stellt sonst lediglich einen voraussichtlichen Zeitpunkt dar. Sollte ich die voraussichtliche Lieferzeit einmal um mehr als zwei Wochen überschreiten, wird der Kunde darüber informiert und ihm der voraussichtliche Liefertermin mitgeteilt. Ich bin berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.
6.) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von mir nicht gespeichert.
7.) Der Auftrag ermächtigt die Firma Damm-Fahrzeugtechnik, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
8.) Die Firma Damm-Fahrzeugtechnik ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1.) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalte ich mir das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Anzahlungen haben keinen Einfluß auf die Eigentumslage.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalte ich mir das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Anzahlungen haben keinen Einfluß auf die Eigentumslage.
2.) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3.) Der Kunde ist verpflichtet, mir einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat mir der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4.) Ich bin berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5.) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt mir bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Ich nehme die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Ich behalte mir vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6.) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für mich. Erfolgt eine Verarbeitung mit mir nicht gehörenden Gegenständen, so erwerbe ich an der neuen Sache das Mieteigentum im Verhältnis zum Wert der von mir gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, mir nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 5 Fernabsatzgesetz
1.) Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von zwei Wochen Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2.) Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Das Paket ist frankiert zu senden.
3.) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4.) Das Rückgaberecht besteht bei Software nur für original versiegelte Ware.
5.) Für Sonderbestellungen oder speziell für den Kunden angefertigte Artikel ist bei der Bestellung eine Anzahlung in Höhe von 40 % des Brutto-Rechnungsbetrages zu leisten. Diese Waren sind vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen.
6.) Reifen, Felge oder Kompletträder dürfen nicht montiert gewesen sein, auch kein Montageversuch darf unternommen worden sein. Bei der Rückgabe müssen die Felgen, Reifen oder Kompletträder weitestgehend mit dem original Verpackungsmaterial verpackt werden.
7.) Passt ein laut des Fahrzeug-Konfigurators passendes Produkt nicht auf das ausgewählte Fahrzeug, ist auch nach Ablauf des 14 tägigen Rückgaberechts kein Rückgaberecht gegeben.
§ 6 Preise / Zahlungsbedingungen
1. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sofern sich das Angebot an Verbraucher richtet. Bei Unternehmen versteht sich der Preis netto zzgl. der gesetztlichen Umsatzsteuer. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich der angegebenen Versandkostenpauschale. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
2.) Die Zahlung erfolgt sofort gegen Bar, Kartenzahlung, Nachnahme oder Vorauskasse, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Nachlässe oder Skontierungen sind ohne meine schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der Auftragserteilung eine Vorauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn zu leisten.
3.) Rechnungen sind sofort fällig. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalte ich mir vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4.) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch mich anerkannt wurden. Der Kunde hat ein Rückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.) Ich bin berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so bin ich berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6.) Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden mir andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so bin ich berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 7 Gefahrenübergang
1.) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2.) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache, beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
3.) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
4.) Eine Versicherung für den Fall, dass bestellte Artikel auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, schließe ich nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab.
5.) Für zugelassene Kundenfahrzeuge gilt folgendes :
Es besteht keine Haftung für Schäden am Fahrzeug wie Diebstahl, Brand, Vandalismusschaden, Untergang, etc. Hier greift ausschließlich die Kfz-Versicherung des Kunden.
6.) Für nicht zugelassene oder nicht entsprechend versicherte
Kundenfahrzeuge die sich in unserer Obhut befinden, besteht keine Haftung für die oben genannten Schäden. Das Risiko trägt alleine der Kunde. Er hat dafür Sorge zu tragen, das eine Absicherung
besteht.
§ 8 Gewährleistung
1.) Ist der Kunde Unternehmer, leiste ich nur für neue Waren/Fzge Gewährleistung. Mängel an der Ware wird zunächst nach meiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Gebrauchteile/Fzg sind von der Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen.
2.) Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Ich bin jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Werkaufträgen wird die Gewährleistung auf 12 Monate verringert.
3.) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der private Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie 3 mal versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, die defekte Ware bzw. das fehlerhafte Fahrzeug mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheines, mit dem die Ware geliefert wurde, an die Firma Damm-Riedel Fahrzeugtechnik in der Originalverpackung zu senden bzw. bei Werkaufträgen das Fahrzeug der Firma Damm-Riedel Fahrzeugtechnik, Birkenweiher Straße 12/A, 63505 Langenselbold, zur Verfügung zu stellen. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt die Firma Damm-Riedel Fahrzeugtechnik einer Wandlung zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlendes Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Firma Damm-Riedel Fahrzeugtechnik über. Wurden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen des Herstellers oder der Firma Damm-Fahrzeugtechnik nicht befolgt, Änderungen an der Motorsoftware, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungspflicht ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten der Firma Damm-Riedel Fahrzeugtechnik von € 50,-- oder gegen Nachweis ein sich ergebener angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser der Firma Damm-Riedel Fahrzeugtechnik in Rechnung stellt) als vereinbart. Bei Fahrzeugen, welche sich nachweislich aus technischen Gründen seitens des Herstellers im nachhinein nicht Leistungssteigern lassen, behält die Firma Damm-Riedel Fahrzeugtechnik eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % vom Kaufpreis ein. Grund hierfür ist der bei der Firma Damm-Ridel Fahrzeugtechnik entstehende Verwaltungs- und Arbeitsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
4.) Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen mir innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei mir. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
5.) Wählt der private Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung de Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn ich die Vertragsverletzung arglistig verursache habe.
6.) Die Gewährleistung auf die gelieferte Soft-Hardware und Werkaufträge beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Einbaus bzw. die Versendung und beinhaltet einzig und allein die Funktionsfähigkeit des Tuning-Chipsatzes des vom Besteller angegebenen Fahrzeugs bzw. Steuergerätes. Ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Schäden, die durch de Einbau unserer Teile bzw. durch Motorleistungssteigerungen an irgendwelchen anderen Teilen oder Baugruppen des Fahrzeuges entstehen. Nach Feststellung eines Fehlers ist mir dieser unverzüglich schriftlich mitzuteilen und sofort ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Wenn ein Fehler, für den ein Gewährleistungsanspruch besteht, außerhalb meiner Werkstatt behoben werden soll, muss vor Beginn der Arbeiten meine schriftliche Zustimmung eingeholt werden. Diese Gewährleistung erlischt wenn:
a) der Käufer bereits eigenmächtig Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat oder durch eine Fremdwerkstatt hat durchführen lassen
b) die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich meine Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Ölverbräuche müssen nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen, sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30 % darüber liegen. Alle Teile, die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen mir kostenlos zugestellt werden.
c) Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z. B, Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter meine Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln, die unter Gewährleistung fallen, werden von mir nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in meiner Werkstatt oder bei durch von mir genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen mir zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in mein Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit meinem Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden.
d) die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
e) die Vorschriften der Betriebsanleitung missachtet werden.
f) das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird.
g) das Fahrzeug in von mir nicht genehmigter Weise technisch verändert wird. Ansprüche auf Wandlung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen, wenn ich meine obige Gewährleistung erfülle.
7.) Beim Kauf gebrauchter Waren, Teile und Fahrzeuge wird keine Garantie gegeben, sowie die Gewährleistung auf 12 Monate reduziert.
8.) Getunte / leistungsgesteigerte Fahrzeuge verlieren den Gewährleistungsanspruch bei denen in Zusammenhang stehenden Teilen wie Motor, Turbolader, Getriebe, Kupplung und Antriebsstrang.
9.) Die Lieferung von gebrauchten Teilen oder Fahrzeuge an Firmen / Gewerbetreibende erfolgt ohne Garantie und ohne Gewährleistung.
10.) Bei Werk/ Werkstattaufträgen gilt folgende Regel.
Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen oder Instandsetzungsarbeiten und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung.
Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen, bzw. die Reparaturbedienungen. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel bei Werkaufträgen verjähren in einen Jahr ab Abnahme des Auftraggegenstandes.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
1.) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich meine Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Unternehmern hafte ich bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei mir zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3.) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn mir grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von mir zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 10 Besondere Hinweise / Abnahme / Sorgfaltspflicht
Soweit durch Leistungen von mir oder den Einsatz von Produkten von mir Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrtgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Ich übernehme ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1.) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
2.) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Langenselbold (Landgericht Frankfurt sowie Amtsgericht Hanau). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3.) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Damm-Riedel Fahrzeugtechnik Inh. Jan Riedel Birkenweiherstrasse 12a,
63505
Langenselbold Stand
1-2024